Bezeichnung: 

Erweiterter Vorstand

Rechtsgrundlage: 

Satzung des Vereins

Kompetenzen:

Übertragene Funktionen, z.B. Führungsaufgaben, Beratung, Sonstiges

Lars Geßner

Jugendkoordinator/

Eventorganisator

 

Jugendwart

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Susanne Jost

Organisationsteam

 

Nicole Neißner – Lorenz Busch

Social Media

Ronny Lutter

Sponsoring

Felix Wolf

Schiedsrichterwart

Mareike Steinert

Mitglieder

Thomas Probst

Ausrüstung und Merchandising

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Sebastian Graichen – Stefanie Eckert

Kassenprüfer

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Lothar Krause

Chronik

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Der BGB-Vorstand ist der im vorstehend dargestellten Sinne von der Satzung gemäß § 26 BGB vor­gesehene und ins Vereinsregister einzutragende Vorstand, der den Verein gerichtlich und außerge­richtlich vertreten kann. Darüber hinaus kann von der Satzung die Wahl eines erweiterten Vorstan­des ( z.B. Beisitzer ) vorgesehen werden, um im Verein vorhandene Kompetenz und Arbeitskraft in die Vorstandsarbeit mit einzubinden. Diese Vorstandsmitglieder können den Verein aber grundsätz­lich nicht nach außen vertreten, sondern wirken praktisch nur intern und müssen daher nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. Auch Änderungen auf diesen Vorstandspositionen sind für das Vereinsregister nicht anmeldepflichtig.