Der Vorstand ist im Verein für viele Aufgaben zuständig. Er hat die Aufgabe der Geschäftsführung (§ 27, Absatz 3 BGB) und der gesetzlichen Vertretung des Vereins. Der Vorstand muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie die Satzung eingehalten werden.
Welche Aufgaben obliegen dem Vorstand?
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Dazu zählen etwa:
Ein- und Verkäufe für den Verein
die Unterzeichnung aller Korrespondenz
die Kassen- und Buchführung (inklusive Steuern)
die Beantragung von Fördermitteln
die Personalverwaltung
die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen
die Anmeldung von Änderungen im Register
das Einberufen von Vorstandssitzungen/Mitgliederversammlungen