Finanzordnung

  1. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

  1. Übungsleiter & Trainer

Es gelten bei zwei wöchentlichen Trainingseinheiten sowie dem Spielbetrieb folgende monatlichen Prozentwerte abhängig vom gültigen Steuerfreibetrag (3.000€ Stand 2021) für die Aufwandsentschädigung:

Bezeichnung

%

Monatlich (Stand 2021)

Mannschaftsverantwortlicher je Mannschaft

15%

37,50 €

Helfer je Mannschaft

5%

12,50 €

B-Lizenz-Trainer Handball

45%

112,50 €

C-Lizenz-Trainer Handball

30%

75,00 €

C-Lizenz-Übungsleiter

20%

50,00 €

Jugendleiter (Juleica)

10%

25,00 €

ohne Lizenz

0%

0,00 €

Brandenburgliga (oder 3 über Kreisliga)

40%

75,00 €

Verbandsliga (oder 2 über Kreisliga)

20%

50,00 €

Landsliga (oder 1 über Kreisliga)

10%

25,00 €

Kreisliga

0%

0,00 €

Die höchste Auszahlungssumme pro Übungsleiter oder Trainer ist der jeweils geltende monatliche Steuerfreibetrag (Stand 2021/ max. 250€ pro Monat).

Übungsleiter oder Trainer, die innerhalb einer Saison eine C- oder B-Lizenz erwerben, bekommen ab dem ersten vollen Monat mit der neuen Lizenz den jeweiligen Entschädigungssatz.

  1. Schiedsrichter/ Kampfgericht

Es gelten für jedes geleitete Punktspiel für die Altersklassen F-C-Jugend folgende Vergütungssätze:

Schiedsrichter mit gültiger Lizenz

 15€ pro Spiel

Zeitnehmer

 10€ pro Spiel

Sekretär

 10€ pro Spiel

  1. Kosten für Aus- und Weiterbildung

Aus- und Weiterbildungen der Trainer, Übungsleiter, Assistenten, Helfer, Schieds- und Kampfrichter sowie ehrenamtlich Tätige im (erweiterten) Vorstand werden nur nach vorher gestelltem schriftlichem Antrag vom HSV Bernauer Bären e.V. übernommen.

Gleichzeitig verpflichtet sich der jeweilige Begünstigte dem Verein bei Ausbildung für 3 Jahre und bei Weiterbildungen für 1 Jahr zur Verfügung zu stehen.

Bei Nichteinhaltung sind die übernommenen Lehrgangskosten anteilig zu erstatten.

Erstattung bei Nichteinhaltung:

0-1 Jahr            75% der übernommenen Kosten

1-2 Jahre          50% der übernommenen Kosten

2-3 Jahre          25% der übernommenen Kosten

  1. Fahrkosten

Als Fahrkostenzuschuss für Fahrten zu Auswärtsspielen im Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie zu Aus- und Weiterbildungen ab Treffpunkt (Erich-Wünsch-Halle Heinersdorfer Str. 52 in Bernau) werden auf Antrag (Fahrkostenabrechnung KSB) gezahlt:

Hin- und Rückfahrt:                   0,30€/ pro km

Fahrkosten zum Trainingsbetrieb in einer heimischen Halle werden nicht übernommen.

In der Anlage befinden sich die verrechenbaren Kilometer nach Hallennummer. 

 

  1. Ausstattung

Im Namen des Vereins tätige Trainer, Übungsleiter, Assistenten, Schieds- und Kampfrichter sowie (erweiterte) Vorstandsmitglieder werden mit Kleidung mit Vereinssymbolen ausgestattet.

Dabei stehen folgenden Mitgliedern zu:

  • Trainern, Übungsleitern, Assistenten, Schieds- und Kampfrichter je ein Trainingsanzug, ein Polo-Shirt und zwei Paar Socken (schwarz und weiß)
  • Vorstandsmitglieder je ein Polo-Shirt

Den Heimschiedsrichtern wird Bekleidung in Form von Shirt und Hose und Schiedsrichter Equipment zum Leiten einer Partie vom des HSV Bernauer Bären e.V. gestellt.

Den Landesschiedsrichtern wird Bekleidung in Form von vier Shirts verschiedener Farben und Hose gestellt, die für jeden individuell sind und in ihrem Besitz verbleiben dürfen.

Die bereitgestellten Mittel sind Eigentum des HSV Bernauer Bären e.V. sofern nicht anders vereinbart. Sonstige Mittel müssen schriftlich beantragt und vom Vorstand genehmigt werden.

  1. Sonstige Kosten

Kosten für Geräte und sonstige Trainingsmaterialien übernimmt der Verein.

Die Anschaffung/ Kostenübernahme erfolgt nach schriftlichem Antrag und Genehmigung durch den Vorstand.

  1. Ausnahmen

Über evtl. Ausnahmen der oben aufgeführten Regelungen entscheidet der Vorstand.

Diese Vereinbarung tritt zum 01.07.2021 in Kraft.