Beitragsordnung des HSV Bernauer Bären e.V.
gültig ab 01.08.2025
- Beitragsstaffelung
Mitglieder | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Aktiv (Mitglieder ab 18 Jahre, am Spielbetrieb teilnehmend) | 20,00 € | 120,00 € | 240,00 € |
Aktiv ermäßigt (Kinder / Jugendliche bis 18 Jahren und ab 18 mit Schüler-/Studentenausweis, am Spielbetrieb teilnehmend) | 14,00 € | 84,00 € | 168,00 € |
Aktiv ermäßigt (nur am Trainingsbetrieb teilnehmende Mitglieder) | 14,00 € | 84,00 € | 168,00 € |
Fördernde, passive Mitglieder, Übungsleiter (Mindestbeitrag): | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Mit Erreichen der jeweiligen Altersgrenze erhöht sich ab dem folgenden Monat automatisch der Mitgliedsbeitrag. Nachweise für die Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrags (Schüler, Student) und allgemeine Änderungen sind eigenständig vorab zu erbringen und gelten ab dem nächsten folgenden Monat.
Kinder und Jugendliche mit einem Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe zahlen nur die geförderte Höhe von 10,00€ pro Monat.
- Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge
Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Eintrittsdatum und ist entsprechend der Zahlungsweise im Voraus fällig. Die Mitgliedsbeiträge sind bei halbjährlicher Zahlung zum 15.01. und 15.07., bei jährlicher Zahlung zum 15.07. fällig. Monatliche Zahlungen erfolgen jeweils bis zum 15. eines Monats und sind nur mit erteilter Einzugsermächtigung (SEPA) möglich. Vom Beitragszahler verschuldete Rückbuchungsgebühren sind von diesem zu tragen.
Für die Neuaufnahme eines Mitgliedes wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 30,00 EUR erhoben. Diese umfasst neben der Aufnahme als Mitglied auch die Möglichkeit der Teilnahme am Trainingsbetrieb sowie der Erteilung von Spielberechtigungen etc.
- Kündigung der Mitgliedschaft
Kündigungen müssen lt. Satzung mindestens 4 Wochen zum 30.06 oder zum 31.12. schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Der Vorstand kann auf Antrag einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Eine Änderung der Grundlage der Mitgliedschaft (Satzung, Beitragsordnung, etc.) gibt dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum angekündigten Termin der Änderung.
- Arbeitseinsatz und Ersatzleistungen
Der folgende Abschnitt wird als ruhender Abschnitt der Beitragsordnung deklariert und damit temporär außer Kraft gesetzt. Der Vorstand behält sich vor, den Abschnitt 4. Arbeitseinsatz und Ersatzleistung je zum Beginn einer Saison zum 01.09. des Jahres wieder zu aktivieren. Mit der Aktivierung tritt dieser mit allen Verpflichtungen wieder in Kraft. Die Aktivierung gilt nur für eine Saison und muss vom Vorstand einem Monat im Voraus per Rundschreiben angekündigt werden. Eine Aktivierung gilt nicht als Änderung der Beitragsordnung und zieht somit kein Sonderkündigungsrecht nach sich.
Mit der Mitgliedschaft ist ein Beitrag zur Hilfe und Unterstützung des Vereins in Form von Arbeitsstunden verbunden. Die aktiven Mitglieder sind dazu verpflichtet, pro Saison eine altersabhängige Anzahl an Arbeitsstunden zu leisten.
- Der Arbeitseinsatz beträgt:
- 5 Stunden pro Saison für Mitglieder ab der B-Jugend und
- 10 Stunden pro Saison für Erwachsene.
- Eine Saison geht vom 01.09. und endet am 30.08. des Folgejahres
- Als Arbeitseinsatz zählen:
- Tätigkeiten als Wischer oder Ordner während der Heimspieltage,
- Betreuen des Einlasses zu Heimspielen inklusive des Nehmens von Eintritt oder ggf. Führen von Anwesenheitslisten,
- Mithilfe beim Auf- und Abbau für Turniere und jegliche Veranstaltungen,
- Mithilfe beim Catering,
- Mitbetreuung von Turnieren, Trainingscamps und städtischen Veranstaltungen mit Vereinsbeteiligung (z.B. Tag der Vereine, Hussitenfest),
- die Rolle des Versammlungsleiter, Protokollführers oder Wahlkommission bei der Mitgliederversammlung.
- Abgerechnet werden:
- für Tätigkeiten als Ordner oder Wischer pro Spiel je 2 Stunden,
- für das Betreuen des Einlasses je 1 Stunde,
- Mithilfe beim Auf- und Abbau, beim Catering oder allgemein der Betreuung von Turnieren, Trainingscamps und städtischen Veranstaltungen mit Vereinsbeteiligung mit tatsächlich geleisteter Dauer.
- Vom Arbeitseinsatz befreit sind:
- Trainer, Co-Trainer, Torwarttrainer, Übungsleiter;
- Schiedsrichter und Kampfrichter;
- Mitglieder des Vorstands, des erweiterten Vorstands, Kassenprüfer.
- Auf Erfüllung der zu leistenden Arbeitsstunden ist selbst zu achten. Zu Saisonende werden die Mitglieder über ggf. noch offene Arbeitsstunden informiert.
- Der Ausgleich für noch offene Arbeitsstunden zum 30.06. erfolgt für volljährige Mitglieder per Strafzahlung von 5 Euro pro nicht geleistete Stunde. Diese wird automatisch vom Verein vom Beitragszahler abgebucht. Bei einem nicht volljährigen Mitglied entfällt diese Strafzahlung. Es wird lediglich der verantwortliche Trainer darüber informiert, der die entsprechenden individuellen Maßnahmen ergreift.
Diese Beitragsordnung tritt mit dem 01.08.2025 in Kraft, die bisherigen Beitragsordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Bernau, 29. April 2025