Änderung der Beitragsordnung zum 01.11.2021

Wie schon Ende Juli angekündigt, wird zum 1. November 2021 die Beitragsordnung angepasst. 

Einerseits wird die Altersgrenze für den Übergang von Jugend- zu Erwachsenenbeitrag um zwei Jahre angehoben. Das ändert an den eigentlichen gezahlten Beiträgen nichts, allerdings erspart es viele Nachweise von Personen zwischen 16 und 18 Jahren, die für gewöhnlich Azubi, Schüler oder Student sind.

Anderseits haben wir, wie aus der letzten Mitgliederversammlung mitgenommen, die Arbeitseinsätze in die Beitragsordnung eingefügt.

Die neue Beitragsordnung findet ihr unter:

Dokumente -> Beitragsordnung